85 % aller Berliner*innen leben in Mietwohnungen

Wie oft haben wir aus den verschiedenen Initiativen schon eingefordert, dass endlich eine Wohnungspolitik gemacht werden muss, die für die Menschen da ist, die in Mietwohnungen wohnen? Wieso kann eine kleine Gruppe von Vermögenden über die Eigentumsfrage an Immobilien bestimmen, wie in Deutschland der Zugang zum „Menschenrecht Wohnen“ geregelt ist?

Modernisierungsumlage als Beispiel für Ungerechtigkeit

Ein krasses Beispiel für die Ungerechtigkeit gegenüber Mieter*innen ist die Regelung zur Modernisierungsumlage. In Paragraph § 559 BGB ist bestimmt, dass sich Eigentümer*innen die Baukosten für „energetische Modernisierungen“ in voller Höhe von den Mieter*innen bezahlen lassen können. Mieter*innen haben überhaupt keine Möglichkeit, auf die Kosten Einfluss zu nehmen und können auf Duldung verklagt werden. Dies ist ungerecht, weil dadurch die Kosten für Wohnen extrem gesteigert werden können – Verdopplungen sind nicht ungewöhnlich, in Extremfällen konnten Vermieter auf diesem Weg eine Vervierfachung der Wohnkosten durchsetzen. Weder die Mietpreisbremse noch andere Regelungen können das verhindern.

Nach der Umlage bleibt die Miete auf dem hohe Niveau.

Jeder normal denkende Mensch nimmt bei dem Namen „Umlage“ an, dass nach der kompletten Umlage der Kosten auf Mieter*innen der Spuk vorbei wäre, denn dann ist ja alles abbezahlt worden. So ist es aber nicht: Nach den 9 Jahren, in denen Mieter*innen mit jeweils 11% der Kosten belastet wurden, bleibt die Miete einfach auf dem gesteigerten Niveau. So wurde die Modernisierungsumlage zu einem Mechanismus, über den Vermieter*innen besonders langjährige Bestandsmieter*innen angreifen und verdrängen. Den Menschen, die alte Mietverträge haben und die dementsprechend noch kleine Mieten bezahlen, werden über Modernisierungsmaßnahmen die Wohnungen unbezahlbar gemacht. Die Folge ist oft die Wohnungsaufgabe und der Austausch der Bewohner*innen von ganzen Häusern. Denn auch im Segment der Bevölkerung mit höherem Einkommen sind Wohnungen in den Städten knapp. Derzeit finden sich immer Menschen, die auch 12 € und mehr pro Quadratmeter bezahlen. Die  fragen nicht, wer vielleicht vor der Modernisierung hier für einen Preis von 5,50 € gewohnt hat.

Ob eine energetische Modernisierungen sinnvoll ist, ist kein Kriterium.

Bei der Berechnung der Modernisierungskosten haben Vermieter*innen freie Hand. Sie können selbst bestimmen, wie umfangreich und luxuriös die Häuser und Wohnungen umgebaut werden, die von anderen – den Mieter*innen – bewohnt werden. In fast allen Fällen lassen sich die erwarteten Einsparungen bei den Heizkosten nicht realisieren. Im Ergebnis stehen dann oft extreme Mehrkosten für die Modernisierung einer winzigen Ersparnis bei den Heizkosten entgegen. Doch auch wenn ganz offensichtlich einzig zum Zwecke der Mieterhöhung modernisiert wurde, können Mieter*innen nichts dagegen tun.

Viele Initiativen fordern diese Maßnahmen:

    • § 559 muss gestrichen werden.
    • Modernisierungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich sinnvoll (für Mieter*innen) begründet werden.
    • Die Energieeinsparverordnung muss von den Kommunen in Milieuschutzgebieten ausgesetzt werden können.

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